Die Schweizerische Post wurde wegen Geldwäscherei verurteilt. Wie die "Neue Zürcher Zeitung" berichtet, will die Post in die nächste Instanz ziehen.
Beim Geschäftsbereich PostFinanz war es zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Ein Angestellter hatte über 4,6 Millionen Franken (rund 3,5 Millionen Euro) in bar ausgezahlt, ohne die Zahlung vorher genügend abzuklären. Dies hätte aber laut dem Geldwäschereigesetz geschehen müssen. Das ausgezahlte Geld ist verschwunden.
Der Post fehlten laut dem Gericht die passenden Regeln für Barauszahlungen. Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilte das Unternehmen aufgrund dieses Organisationsmangels und der fehlenden Überprüfung zu einer Zahlung von 250.000 Franken (193.507 Euro).
Die Post will gegen das Urteil vorgehen und in die nächste Instanz gehen. Laut dem Unternehmen gebe es ausreichende Regelungen über die Auszahlungen von hohen Summen. Auch in diesem Fall sei die Zahlung genügend über die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei geprüft worden.