Erstmals Mindestlohn für Postdienste vereinbart 

Der Arbeitgeberverband Postdienste hat sich mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi auf einen Mindestlohn für die Beschäftigten geeinigt. Der Vereinbarung zufolge müssen die rund 20 Firmen, die dem Bündnis angehören, im Westen Deutschland ihren Beschäftigten mindestens 8,40 Euro pro Stunde zahlen. Im Osten beträgt das Mindestsalär acht Euro. Bei Briefträgern liegt die Untergrenze bei neun Euro im Osten und bei 9,80 im Westen. Der Tarifvertrag soll am 1. Oktober in Kraft treten und eine Mindestlaufzeit von 31 Monaten haben.

Der Arbeitgeberverband wird von der Deutschen Post dominiert. Die ernstzunehmende Konkurrenz wie TNT oder die PIN Group gehören dem Verband nicht an. Die Lohngrenzen gelten demzufolge nicht für die Beschäftigten dieser Unternehmen. Gleichwohl strebt der neue Verband eine bundesweite Geltung der Mindestlöhne bis 2010 an. Der Tarifvertrag soll nun dem Bundesarbeitsministerium vorgelegt werden, damit dieses die Allgemeinverbindlichkeit der Vereinbarung erklären kann. Insofern das Ministerium den Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt, müssen sich alle Firmen der Branche – auch die, die dem Arbeitgeberverband nicht angehören – an die Vereinbarung halten.