Erhielt Royal Mail zu Unrecht staatliche Beihilfen? 

Aufgrund mutmaßlicher finanzieller Staatsbeihilfen für den britischen Postdienstleister Royal Mail hat die Europäische Kommission eine Untersuchung eingeleitet. Konkurrenten des ehemaligen Monopolisten hatten sich beschwert, das Vereinigte Königreich (UK) unterstütze Royal Mail mit Darlehen und Rückstellungen zu besseren als handelsüblichen Konditionen. So etwas ist nach EU-Recht verboten.

Die für Wettbewerbsfragen zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes erklärte, sie nehme die eingegangenen Beschwerden sehr ernst. Keine der strittigen Maßnahmen wurde der Kommission gemeldet, da die UK-Behörden nach eigenen Angaben die "handelsüblichen Bedingungen" eingehalten haben. Royal Mail bekommt zum Beispiel Subventionen für das Filialnetz in ländlichen Gebieten, ein auch laut EU-Recht legitimer Ausgleich für den von Royal Mail erbrachten Universaldienst. Es müsse nun genau geprüft werden, welche der Hilfen solche Ausgleichsleistungen sind und welche rechtswidrige staatliche Beihilfen darstellen könnten, so Kroes.

Zu den strittigen Maßnahmen gehört ein Darlehen in Höhe von umgerechnet 40 Mio. Euro, das 2001 zu einem festen Zinssatz gewährt wurde und erst ab 2021zurückgezahlt werden muss. Royal Mail hatte mit dem Geld Unternehmenszukäufe im Ausland finanziert. Ein weiterer Kredit in Höhe von 450 Mio. wurde dem Unternehmen vor kurzem zugesagt. Beide Kredite werden nun dahingehend geprüft, ob sie zu Bedingungen vergeben wurden, die beim Abschluss des Vertrages als handelsüblich gelten konnten.

Außerdem hat die britische Regierung der Royal Mail 2003 Darlehensfazilitäten in Höhe von 1,48 Mrd. Euro eingeräumt, von denen Fazilitäten in Höhe von 1,34 Mrd. Euro über das Jahr 2007 hinaus verlängert werden sollen. Obwohl sie bisher nicht in Anspruch genommen wurden, stellt ihre Verfügbarkeit möglicherweise eine wertvolle Option für das Unternehmen dar.

Schließlich wurde der Royal Mail ein Treuhandkonto eingerichtet, welches das Defizit im Rentensystem des Unternehmens mit ausgleichen soll. Die 1,26 Mrd. Euro stammen aus Rückstellungen früherer Gewinne, die nach britischem Recht der Kontrolle durch die Regierung unterliegen.

Die Einleitung einer eingehenden Prüfung gibt den Beteiligten die Möglichkeit, zu den vorgesehenen Maßnahmen Stellung zu nehmen - dem Ergebnis der Prüfung greife sie nicht vor, so die Kommission. Sollte sich herausstellen, dass Royal Mail unzulässige Beihilfen erhalten hat, so müssten sie zurück gezahlt werden.