Die große Koalition hat in Sachen Mindestlohn einen Kompromiss geschlossen, der sich auch auf die Postbranche auswirken könnte. Zwar soll es keinen gesetzlich festgesetzten Mindestlohn geben. Über eine Ausweitung des Entsendegesetzes sollen sich die Tarifparteien untereinander über branchenweite Lohnuntergrenzen verständigen.
SPD-Chef Kurt Beck zufolge soll das Entsendegesetz auf jene Branchen ausgeweitet werden, die zu mindestens 50 Prozent tarifvertraglich organisiert seien, heißt es bei MDR info. Das gilt auch für die Postdienste, da nach wie vor der überwiegende Teil der im Postbereich Beschäftigten bei der Deutschen Post AG angestellt ist. Die Branche könnte in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden, wenn die Tarifpartner dies wünschen.
Das Entsendegesetz erlaubt es, einen von Tarifparteien vereinbarten Mindestlohn für alle Betriebe der jeweiligen Branche verbindlich vorzuschreiben. Damit gelten die Tarifverträge auch für die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Bis jetzt verhandelt ver.di getrennt mit den großen Arbeitgebern Deutsche Post und PIN AG um die Löhne in dem jeweiligen Unternehmen.