Womöglich hat die Deutsche Post AG (DP AG) über Jahre staatliche Beihilfen erhalten, die gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union (EU) verstoßen. Die Europäische Kommission prüft jetzt in einem förmlichen Verfahren, ob die Ausgleichszahlungen, welche die DP AG für die Durchführung der Universaldienstverpflichtung erhalten hat, zu hoch waren.
Bereits im Jahr 2002 stellte die EU-Kommission fest, dass die DP AG staatliche Mittel, die die zusätzlichen Kosten des Universaldienstes abdecken sollten, zur Finanzierung besonders preiswerter Paketdienstleistungen verwendet hatte. Damals musste die Bundesregierung 572 Mio. Euro von der DP AG zurückfordern. Seitdem haben private Wettbewerber weitere Beschwerden eingereicht. So soll die DP AG die für die Universaldienstverpflichtung gewährten Ausgleichszahlungen weiterhin zum Ausbau ihrer gewerblichen Tätigkeiten verwendet haben, etwa indem ihre Töchter DHL und Postbank Dienstleistungen unter Marktpreis anboten.
Einem Bericht der Financial Times Deutschland zufolge wies die DP AG die Vorwürfe zurück. Die Ankündigung der Kommission sei "überraschend und völlig unverständlich", sagte ein Sprecher. Es sei "nicht nachvollziehbar, dass das Land Deutschland und die Deutsche Post, die immer Liberalisierungsvorreiter waren, von der Kommission erneut angegangen werden".
Die EU-Kommission wird nun alle öffentlichen Maßnahmen, wie Transfers öffentlicher Mittel und Gebühreneinnahmen, die seit 1989 zugunsten der DP AG und ihres Vorgängers POSTDIENST ergriffen wurden, prüfen. Erst dann lässt sich sagen, ob die DP AG für ihren Universaldienst tatsächlich zu viele Vergünstigungen bekommen hat. Während des Prüfverfahrens werden auch Stellungnahmen der betroffenen Parteien entgegen genommen. Ähnliche Prüfverfahren laufen bereits gegen Frankreich, das Vereinigte Königreich, Italien und Polen.