Das Bundesverwaltungsgericht hat nach Angaben des Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) über die von der damaligen Regulierungsbehörde und heutigen Bundesnetzagentur erteilten Brieflizenzen letztinstanzlich entschieden und sie alle für rechtens erklärt (AZ der drei Verfahren: BVerwG 6 C 8.06, 6 C 9.06, 6 C 13.06). Besonders umstritten war die sogenannte Übernacht-Lizenz für Wettbewerber der Deutschen Post.
Der BdKEP zeigte sich erleichtert über die Entscheidung, kritisierte aber zugleich die lange Verfahrensdauer und die damit einher gehende Rechtsunsicherheit. Neun Jahre haben die Verfahren im Schnitt gedauert.
Das Postgesetz sieht vor, dass durch höherwertige Postdienstleistungen ein Wettbewerb trotz des Monopols der Deutschen Post sich entwickeln soll. Dazu gehören unter anderem die taggleiche und die taggenaue Zustellung. Die „Übernacht-Lizenz“ für werktägliche Abholungen nach 17 Uhr und garantierter Zustellung vor 12 Uhr am folgenden Werktag war zunächst vom Verwaltungsgericht Köln abschlägig beurteilt worden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hob das Urteil jedoch wieder auf. Auch das Bundesverwaltungsgericht sieht in dieser Lizenz keine Verletzung der Exklusivrechte der Deutschen Post.
Mögliche Gefahren für die Wirtschaftlichkeit des Universaldienstes waren von der Regulierungsbehörde bei der Erteilung der hier angefochtenen Lizenzen nicht zu berücksichtigen und können ihrer Rechtmäßigkeit daher nicht entgegengehalten werden, so heißt es in der Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichtes. Die Entscheidung über die sog. integrierte höherwertige Postdienstleistung, die auch den Herstellungsprozess von Briefen einschließt, steht noch aus.