Bundesgericht bestätigt Löschung der Marke "Post" 

Das Bundespatentgericht hat die Entscheidung des Bundespatentamtes, die Wortmarke POST der Deutschen Post AG zu löschen, bestätigt. Wie der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), der den Löschungsantrag stellte, mitteilte, hat das Bundespatentgericht den Beteiligten eine entsprechende Entscheidung an Ostern zugestellt (AZ: 26 W(pat) 26/06).



Das Gericht habe in der Entscheidung klargestellt, dass auch weiterhin das Wort POST wegen des allgemeinen Sprachgebrauchs freihaltebedürftig sei und daher nicht als Marke benutzt werden dürfe, so der BdKEP. Die Deutsche Post AG hatte drei Meinungsforschungsgutachten vorgelegt, mit denen sie beweisen wollte, dass das Wort sich in überwiegenden Kreisen der deutschen Bevölkerung als Unternehmenskennzeichen der Deutsche Post AG durchgesetzt habe.



Wie Rechtsanwalt Axel G. Günther, der den BdKEP in dem Verfahren vor dem Bundespatentgericht vertrat, mitteilte, stützt sich das Bundespatentgericht maßgeblich auf die vom BdKEP vorgetragenen Gründe und Bedenken. Die Deutsche Post AG habe nicht beweisen können, dass die Bevölkerung das Wort Post allein mit der Deutschen Post AG in Verbindung bringt, obwohl diese Nachfolgerin der Deutschen Bundespost (vormals Deutsche Reichspost) ist, die aufgrund des seit 1900 währenden Monopols die einzige Einrichtung war, die Postdienstleistungen erbrachte und somit allein mit dem Wort Post benannt und beschrieben wurde.



Wenn ein solcher sachlicher Sprachgebrauch eingeübt war und anhaltend möglich sei, dann sind an die Beweismittel, mit denen ein Bedeutungswandel des Wortes vom Sachbegriff zum Unternehmenskennzeichen nachgewiesen werden soll, besonders hohe Anforderungen zu stellen. Dem hätten die vorgelegten drei Meinungsforschungsgutachten nicht genügt.



Das Bundespatentgericht hat allerdings die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. Wegen der Zulassung der Rechtsbeschwerde ist die Löschung der Marke noch nicht bestandskräftig, so dass die einfachen Gerichte noch an die Tatsache der Eintragung der Wortmarke POST für die Deutsche Post AG gebunden sind. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Axel G. Günther werden die Gerichte hiervon allerdings angesichts der Entscheidung des Bundespatentgerichts nur äußerst sparsamen Gebrauch machen. Es bleibt außerdem abzuwarten, ob die Deutsche Post überhaupt von der Möglichkeit der Rechtsbeschwerde Gebrauch macht.