BNetzA stellt Missbrauchsverfahren gegen DPAG ein 

Die Bundesnetzagentur hat heute das Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Post AG (DP AG) und deren Tochterunternehmen Deutsche Post In Haus Service GmbH (DPIHS) eingestellt. Verfahrensgegenstand war das Angebot postvorbereitender Tätigkeiten (Frankieren, Sortieren, Nummerieren usw.) durch ein Tochterunternehmen der DP AG. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur sind die Dumpingvorwürfe, die gegen die DPIHS erhoben wurden, nicht gerechtfertigt.

Dem Verfahren gingen Beschwerden zum sog. "Rahmenvertrag Bayern" zwischen der DP AG und verschiedenen bayerischen Staatsministerien einschließlich deren nachgeordneter Behörden voraus. Durch diesen Vertrag bietet die Deutsche Post Großkunden Rabatte an, sofern die eingelieferten Sendungen in bestimmter Weise vorbereitet sind. Die vorbereitenden Dienstleistungen werden auch von der Post-Tochter DPIHS angeboten.

Die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur hat in erster Linie untersucht, ob die Posttochter ihre Leistungen kostendeckend oder - wie von Wettbewerbern vorgebracht - zu Dumpingpreisen anbietet. Daneben wurde geprüft, ob eine missbräuchliche Kopplung zwischen dem Standard-Teilleistungsvertrag und dem Angebot der DPIHS vorliegt.

Die DP AG hatte detaillierte Kostenunterlagen sowie Kalkulationen für die von der DPIHS erbrachten postvorbereitenden Tätigkeiten vorgelegt, die unter dem Gesichtspunkt der Kostenorientierung überprüft wurden. Insbesondere untersuchte die Beschlusskammer, ob und inwieweit die Entgelte die tatsächlich anfallenden Sach-, Personal- und Gemeinkosten abdecken. Zusätzlich hat die Bundesnetzagentur eine Überprüfung von vier Servicecentern der Posttochter durchgeführt, um auszuschließen, dass die DPIHS sich der Produktionsinfrastruktur der DP AG bedient. Dabei zeigte sich, dass für das Frankieren, Nummerieren und Sortieren ausschließlich eigene Ressourcen genutzt werden.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur hat sich die Beschlusskammer überdies davon überzeugt, dass die DPIHS zur Erbringung ihrer postvorbereitenden Dienstleistungen über eine eigene Vertriebsorganisation mit entsprechendem Vertriebspersonal sowohl in der Zentrale als auch in der Fläche verfügt.

Alle vorgenommenen Untersuchungen haben ergeben, dass weder der Dumpingpreisvorwurf noch der Vorwurf eines unzulässigen Kopplungsgeschäfts gerechtfertigt sind, so die Bundesnetzagentur.

Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste e.V. (BIEK) hat die Entscheidung des Bundesnetzagentur kritisiert. Die Deutsche Post AG nutze mit dem "Rahmenvertrag Bayern" ihre marktbeherrschende Stellung aus, so der BIEK. Der Verband kündige an, seine 2006 bei der EU-Kommission eingelegte Beschwerde weiterzuverfolgen.