Die Deutsche Post AG soll ihre Mehrwertsteuerbefreiung in vollem Umfang behalten. Einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) zufolge geht dies aus einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, der dem Blatt vorliegt. Das Kabinett soll im März über den Entwurf entscheiden.
Die Mehrwertsteuerbefreiung bekam die Deutsche Post AG (DP AG) ursprünglich mit der Begründung, dafür sei sie zum Universaldienst verpflichtet – muss also flächendeckend, zu einheitlichen Preisen und einheitlicher Qualität Briefe zustellen. Die Finanzierung des Universaldienstes durch Steuerprivilegien ist auch in anderen Ländern üblich. Auch der Entwurf macht die Steuerbefreiung davon abhängig, dass die Bundesnetzagentur die Erfüllung der Universaldienstverpflichtung bescheinigt.
Steuerfrei zustellen könnte die Post dann weiterhin Briefsendungen bis 2000 Gramm, Zeitungen und Zeitschriften sowie adressierte Pakete bis 20 Kilogramm Gewicht, schreibt die FAZ. Das Finanzministerium erklärte zudem, in der Neufassung entspreche die Steuerbefreiung auch den Vorgaben der Europäischen Union, die wegen der bisherigen Regelung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet hat.
Die Wettbewerber der DP AG wandten sich strikt gegen eine Verlängerung der Steuerbefreiung. Der Bundesverband der Kurier-, Express- und Postdienste (BdKEP) kündigte in einer Pressemitteilung an, er werde bei der EU-Generaldirektion Steuern und Zollunion Beschwerde wegen rechtswidriger Staatsbeihilfe einlegen.
Spätestens mit dem Fall des Briefmonopols sei die Steuerbefreiung "eine unzulässige Subvention eines Privatunternehmens, da die Deutsche Post nicht mehr zum Universaldienst, das ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Briefen, Paketen und Zeitungen, verpflichtet ist. Seit Jahresbeginn ist die Gesamtheit aller Post- und Paketdienste für den Universaldienst zuständig", so der BdKEP.