Die Deutsche Post AG hat in der Frage um die Verwendung der Bezeichnung "Post" durch andere Unternehmen eine weitere Niederlage einstecken müssen. Wie die TNT Post, ein Wettbewerber des Bonner Unternehmens, mitteilt, hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz eine Klage der Deutschen Post AG gegen die TNT Post wegen der Verwendung der Bezeichnung "EP Europost" (AZ: I ZR 79/06) abgewiesen.
Eine genauere Begründung des Urteils liegt bislang noch nicht vor. Die schriftlichen Urteilsgründen werden den Prozessparteien erst noch zugestellt. Der Vorstandsvorsitzende der TNT Post, Mario Frusch, begrüßte das Urteil: "Der Versuch der Deutschen Post AG, uns trotz der Marktöffnung das Führen des Begriffs "Post" im Namen zu untersagen, ist damit zum wiederholten Mal gescheitert".
Die Deutsche Post AG hatte im Jahr 2000 die Bezeichnung "Post" als Wortmarke angemeldet und nach der Eintragung 2003 unter anderem den TNT-Konzern wegen angeblicher Verletzung der Marke verklagt. Vor dem Urteil des BGH hatten bereits andere Gerichte zugunsten von Wettbewerbern der Deutschen Post entschieden.