Bei Ausschreibungen nicht nur auf den Preis achten 

Öffentliche Institutionen sollten bei der Entscheidung über die Vergabe von Postdienstleistungen nicht nur den niedrigsten Stück-Preis berücksichtigen - auch die Qualität zählt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Burgi, Leiter der Forschungsstelle für Verwaltungsrechtsmodernisierung und Vergaberecht an der Ruhr-Universität Bochum.



Grundsätzlich müsse eine Auftragsvergabe nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit erfolgen, erklärt der Bundesverband Deutscher Postdienstleister (BvDP) unter Berufung auf das Gutachten. Entgegen der gängigen Praxis, Aufträge überwiegend aufgrund des Preises zu vergeben, müssten öffentliche Auftraggeber weitere Kriterien in die Wertung einbeziehen. Ein entscheidendes Kriterium sei dabei die Qualität.



Arbeitshilfen will der BvDP über seine Geschäftsstelle öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung stellen.