Der BdKEP hat den Rechtsstreit um den von im als Marke eingetragenen "KEPnet Poststempel" gewonnen. Wie der Verband heute mitteilte, wurde die Beschwerde der Deutschen Post gegen den Markeneintrag „KEPnet Poststempel“ jetzt vom 26. Senat des Bundespatentgerichtes endgültig abgewiesen (AZ: 26W(pat) 114/05).
Der BdKEP hatte zusammen mit einem Rechtsanwalt den Stempel entwickelt – ein Kreis mit Datum und Name des nutzenden Briefdienstes und der Bezeichnung „KEPnet Poststempel“. Damit sollte allen Postdiensten die kostenfreie Nutzung eines postalischen Tagesstempels ermöglicht werden. Allein wegen der bekannten rechtserheblichen Formulierung: „Es gilt das Datum des Poststempels“ seien auch die privaten Postdienste auf die Verwendung eines solchen Stempels angewiesen, meint der BdKEP.
Ab dem Jahr 2001 hatte sich allerdings die Deutsche Post AG den in ihrem Briefverkehr üblichen kreisrunden Tagesstempel und weitere ähnliche Kreise mit und ohne Querstriche markenrechtlich schützen lassen. Der BdKEP hatte 2004 die Löschung dieses Markeneintrages erwirkt. Allerdings ist eine Beschwerde gegen diese Löschung beim Bundespatentgericht anhängig.
Der Verband hatte vorsichtshalber zwei Jahre zuvor selbst den Markenschutz für einen eigens entworfenen Tagesstempels, nämlich den KEPnet-Poststempel, beantragt. Die Beschwerde der Deutschen Post gegen diesen Stempel wurde nun endgültig abgewiesen.