Amtspost: Gut ist wichtiger als billig 

Öffentliche Institutionen dürfen bei der Entscheidung über die Vergabe von Postdienstleistungen nicht nur den niedrigsten Stück-Preis berücksichtigen. Die weiteren Anforderungen, wie Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit der Anbieter müssen zukünftig in der Ausschreibung näher bestimmt werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, welches der Bundesverband Deutscher Postdienstleister e.V. (BvDP) in Auftrag gegeben und jetzt veröffentlicht hat.

"Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, Qualitätskriterien klar und detailliert in der Ausschreibung festzulegen und bei der Vergabe zu berücksichtigen", so der Autor des Gutachtens, Prof. Dr. Martin Burgi. Er ist Leiter der Forschungsstelle für Verwaltungsrechtsmodernisierung und Vergaberecht an der Ruhr-Universität Bochum.

Burgi argumentiert, die Postdienstleistungen seien "unmittelbar im Außenverhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern angesiedelt". Das bedeutet, der Staat trägt eine besondere Verantwortung dafür, dass die geltenden Bekanntgabe- und Zustellungsvorschriften auch eingehalten werden. Anders ausgedrückt: Gerade offizielle Post, die wichtige Informationen, Fristen und Mahnungen enthält, ist dem "Zustellungserfolg" verpflichtet.

Grundsätzlich müssen öffentliche Aufträge zwar nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit vergeben werden. Die Qualität der ausgeschriebenen Leistung muss aber genauso berücksichtigt werden. Für Postdienstleistungen heißt das: Der Anbieter verfügt über das notwendige technische Infrastruktur und angemessen ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiter. "Nur so können die ordnungsgemäße Erfüllung von Postdienstleistungen gewährleistet und Vergabeverstöße vermieden werden", erklärt dazu Eugen Pink, Geschäftsführer des BvDP.

Nicht das preiswerteste Angebot sei zwangsläufig auch das wirtschaftlichste, konstatiert das Gutachten. Wenn Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nicht gegeben sind, können spätere Beschwerden und Rügen den Auftraggeber teuer zu stehen kommen, besonders wenn er den Auftrag nicht sorgfältig genug ausgeschrieben hat und keine Schadensersatzforderungen stellen kann.

Im Auftrag des BvDP werden derzeit Arbeitshilfen für öffentliche Auftraggeber erstellt, die eine rechtlich einwandfreie Ausschreibung von Postdienstleistungen erleichtern sollen. Diese werden zur Jahresmitte verfügbar sein.