Adressänderung der Rentenversicherung mitteilen 

Wer umzieht, darf nicht vergessen, auch die Deutsche Rentenversicherung über die neue Anschrift zu informieren. Ansonsten kann es zu Verzögerungen bei der Rentenzahlung kommen.

Können Briefe nicht zugestellt und die neue Anschrift nach einem Umzug nicht ermittelt werden, muss die Zahlung der Rente eingestellt werden. Nur durch diese Maßnahme können Überzahlungen der Rente zu Lasten der Versichertengemeinschaft vermieden werden, heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung. Erst wenn sich die Betroffenen mit ihrer neuen Adresse melden, kann die Rentenzahlung wieder aufgenommen werden.

Adressänderungen nimmt der Renten Service der Deutschen Post in jeder Postfiliale oder unter www.rentenservice.de entgegen. Der Renten Service zahlt als Dienstleister die Renten für die Deutsche Rentenversicherung aus.