Den Dachboden entrümpeln und gleichzeitig Geld verdienen? Auktionsplattformen im Internet machen es möglich. Wer allerdings regelmäßig bei eBay verkauft, ist eventuell schon ein gewerblicher Verkäufer. Welche Regeln dann zu beachten sind, erklärt Posttip.
Ob Steuern, Gewährleistung oder Rückgaberecht - gewerbliche Verkäufer haben mehr Pflichten als private. Viele wissen das nicht und eine Abmahnung kann dann die Folge sein. Doch zunächst sollte man sich klarmachen, ob die eigenen eBay-Verkäufe schon als gewerblich gelten.
Privatpersonen und gewerbliche Verkäufer
Die Unterscheidung zwischen gewerblichen und privaten Verkäufern erfolgt anhand folgender Merkmale:
Privatpersonen:
Gewerbliche Verkäufer:
Die Kennzeichnung des eBay-Accounts - als privat oder gewerblich - ist übrigens unerheblich. Wichtig ist, ob ein unternehmerisches Handeln zu erkennen ist.
Widerrufs- und Rückgaberecht
Gewerbliche Verkäufer müssen den Käufern ein Widerrufs- und Rückgaberecht einräumen, mit dem diese den Kauf rückgängig machen können. Das Widerrufs- und Rückgaberecht muss nicht von privaten Verkäufern angeboten werden - es sei denn, der Artikel entspricht nicht der Beschreibung.
Impressumspflicht
Für gewerbliche Verkäufer besteht eine Impressumspflicht. Das heißt, auf ihrer Seite muss Name und Anschrift zu finden sein. Seit 2008 veröffentlicht eBay diese Daten automatisch.
Gewährleistung
Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der Ware zwei Jahre einzustehen. Dies gilt für Neu- und Gebrauchtwaren. Innerhalb dieses Zeitraums hat der Kunde ein Anrecht auf Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Gewährleistung deckt nur die Fehler ab, die bei der Übergabe schon vorhanden sind.
Wichtig: Wer als privater Verkäufer die Gewährleistung umgehen möchte, muss die richtige Formulierung finden. Nur mit der Klausel "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" können Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen.
Steuerliche Pflichten
Private Verkäufer sollten den Grenzbetrag von 17.500 Euro im Jahr im Auge behalten. Übersteigen die Umsätze diesen Betrag, muss der Verkäufer Umsatzsteuer abführen. Liegen die Umsätze des Verkäufers über der Grenze von 24.500 Euro, kommt noch die Gewerbesteuer dazu. Eine Steuerpflicht tritt außerdem grundsätzlich ein
Fazit
Die Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt und führt oft zur Verwirrung. Das Verkaufen von Artikeln als Privatperson ist verlockend, da weniger Regeln, Pflichten und Abgaben zu beachten sind. Es kann aber unter Umständen auch zu teuren Abmahnungen führen. Private Verkäufer sollten daher den Umfang ihres Verkaufs genau beobachten und eventuell eingrenzen.
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