Natürlich kann ein Online-Versandhändler die Verpackungen, in denen er seine Ware verschickt, nicht beim Kunden einsammeln und entsorgen, wie es die Verpackungsverordnung seit Jahresbeginn von ihm verlangt.
Wie funktionieren die Befreiungssysteme?
Der Versandhändler tritt einem der neun Systeme bei und meldet dem Verpackungsentsorger die Mengen der von ihm verwendeten Verpackungsmaterialien. Dafür muss er Geld bezahlen. Die regionalen Entsorger bitten die Anbieter der dualen Systeme dann entsprechend der von ihnen gemeldeten Verpackungsmengen zur Kasse.
Wer große Mengen von Verpackungsmaterial in Umlauf bringt, muss zum 1. Mai eines Jahres eine so genannte Vollständigkeitserklärung abgeben. In der Vollständigkeitserklärung teilt der Händler mit, welche Sorten und Mengen von Verpackung er im zurückliegenden Jahr in den Verkehr gebracht hat. Kleinere Händler müssen lediglich nachweisen, dass ihre Verpackungen bei einem der neun dualen Systeme lizenziert sind. Einige Dienstleister bieten ihren Kunden an, diese Vollständigkeitserklärung für sie anzufertigen.
Was geschieht mit bereits lizenzierten Verpackungen?
Alle Unternehmen, die mit Versand zu tun haben, müssen ihre Verpackungen entweder zurücknehmen oder sie bei einem Befreiungssystem lizenzieren lassen. Das gilt auch für Hersteller oder Vertreiber von Waren.
Ist eine Verpackung einmal lizenziert, dann braucht sie kein anderer mehr lizenzieren zu lassen. Unser Beispielhändler könnte also in dem Karton, in dem er je 100 Energiesparlampen geliefert bekommt, Lampenschirme verschicken. Er bräuchte den Karton dann nicht mehr selbst lizenzieren zu lassen.
ACHTUNG! Die Nachweispflicht läge in diesem Fall beim Händler. Kann er nicht nachweisen, dass sein Lieferant den Karton bereits lizenziert hat, dann bringt er ihn als eigene Verpackung in Umlauf. Der Nachweis einer Lizenzierung könnte nach Auskunft der IHK-Berlin über einen Vermerk auf der Rechnung geschehen. Das Füllmaterial müsste unser Händler allerdings trotzdem lizenzieren.
Angebote für kleine Online-Versender oder eBay-Händler
Einige Anbieter werben mit einfachen Pauschaltarifen um Kleinhändler. Für eine Pauschalsumme befreit der Dienstleister den Händler von der Rücknahmepflicht für eine bestimmte Menge Verpackungsmüll. Mehrmengen werden am Jahresende ausgewiesen und beispielsweise per Kreditkarte nachgezahlt. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen.
Foto: © Momanuma/FOTOLIA
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