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Postvollmacht


Die Postvollmacht von www.posttip.de

Mit der Postvollmacht von posttip.de können Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der Entgegennahme bzw. der Abholung von Postsendungen betrauen, die an Sie gerichtet sind. Dies ist beispielsweise bei längeren Urlaubsreisen oder bei Lebens- oder Wohngemeinschaft sinnvoll. Drucken Sie sich die Vollmacht aus und ergänzen die entsprechenden Angaben.


Klicken Sie hier,
um die Vollmacht in einem gesonderten Fenster zu öffnen.


Hinweise zum Ausfüllen der Postvollmacht

  1. Vollmachtgeber und Bevollmächtigter
    Sowohl der Vollmachtgeber als auch der Bevollmächtigte sollten so genau wie möglich bezeichnet werden. Tragen Sie Name, Anschrift und ggfs. das Geburtsdatum ein. So können die Personen vom Mitarbeiter des Brief- bzw. Paketdienstes zweifelsfrei anhand des Personalausweises identifiziert werden.
  2. Befristung
    Sie können die Gültigkeit der Vollmacht zeitlich beschränken. Das ist insbesondere bei Urlaubsreisen sinnvoll.
  3. Normale Post und "eigenhändig"
    Sie können ihre Vertrauensperson sowohl für den Empfang der normalen Post als auch mit dem Empfang von eigenhändiger, also nur an Sie zu übergebender Post bevollmächtigen. Da eigenhändige Post einen besonderen Stellenwert auch für den Absender hat, ist hierfür noch mal eine gesonderte Unterschrift nötig, damit sich der Vollmachtgeber der Bedeutung dieser Vollmacht bewusst ist.
  4. Verbleib der Vollmacht
    Die Vollmacht muss dem Bevollmächtigten ausgehändigt werden, da er sie ja auf Verlangen vorlegen muss. Gleichwohl sollte sich der Vollmachtgeber eine Kopie machen. Wichtig: Wollen Sie als Vollmachtgeber die Vollmacht nicht mehr, müssen Sie sich die Vollmacht wieder zurück holen und vernichten. Das gilt insbesondere dann, wenn die Vollmacht vor Ablauf des Gültigkeitsdatums erlöschen soll.

Alle Angaben ohne Gewähr


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