Weihnachtsgeschenke zurückgeben oder umtauschen 
Nachdem das festgefrorene Grinsen angesichts der innerfamiliären Fehlkäufe wieder aufgetaut ist, stellt sich jedes Jahr wieder die gleiche Frage: Wohin mit den unbeliebten Geschenken? Wurde das Präsent per Versandhandel bestellt, kann man es innerhalb bestimmter Fristen einfach zurückgeben, der Käufer erhält dann das Geld per Scheck oder Überweisung zurück. Denn im Versandhandel und bei Online-Shops gelten bestimmte Sonderregelungen, da es sich um "Fernabsatz" handelt. Ein Fernabsatzvertrag besteht immer dann, wenn man etwas per Telefon, Internet oder Bestellkarte kauft, ohne die Ware vorher im Original gesehen zu haben.
Eine wichtige Frage: Wer bezahlt in welchem Fall den Versand? Was muss bei der Rücksendung noch beachtet werden? Was ist eine Gewährleistung, was ein Widerruf, und wie funktioniert das mit online gekauften Waren? Posttip.de hat hier die wichtigsten Tipps für Rückgabe und Umtausch von Versandwaren zusammen gestellt.