Der Versand von Gütern von besonderem Wert wird bei fast allen Anbietern von der Paketbeförderung in der Regel ausgeschlossen. Es wird hier auch von Gütern mit außergewöhnlichem oder schwer schätzbarem Wert gesprochen. Dazu gehören beispielsweise Schmuck, Edelsteine, Antiquitäten, aber auch Geld, Sparbücher und Wertpapiere.
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| henkie32 | 20.04.06 10:11 |
| Iceman-Bremen | 16.12.06 21:34 |