Der deutsche Briefmarkt soll langfristig liberalisiert werden, um mehr Wettbewerb zu fördern. Mehrere Richtungsentscheidungen deuten jedoch auf ein vorzeitiges Ende der bisherigen Diskriminierung vor allem von mittelständischen Unternehmen mit vergleichsweise geringem Sendungsvolumen. Das Bundeskartellamt wies zuletzt die Deutsche Post AG an, ihren Wettbewerbern ab dem 15.07.2005 nur noch Teilleistungsverträge ohne Rückerstattungsverpflichtung anzubieten. Bundeskartellamt und Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden zudem schon im Frühjahr für eine sofortige Einschränkung des Briefmonopols der Deutschen Post AG bei postvorbereitenden Leistungen. Was dies für den deutschen Briefmarkt bedeutet, welche Leistungen und Rabatte erbracht werden und wie der deutsche Briefmarkt im internationalen Vergleich einzuschätzen ist, lesen Sie hier...
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