| Einfacheres Versenden durch verminderte Zollformalitäten |
Grundsätzlich gilt seit 1. Mai 2004 in allen Beitrittsstaaten das Gemeinschaftszollrecht. Das bedeutet, dass Waren zollfrei zwischen den einzelnen Mitgliedsländern versendet werden können. Somit entfallen sämtliche Zollförmlichkeiten im Waren- und Reiseverkehr. Für Pakete in die Beitrittsländer müssen keine Zollinhaltserklärungen mehr ausgefüllt werden. Da die Pakete nicht mehr durch das Zollamt müssen, wird sich die Laufzeit von Paketen in oder aus den Beitrittsländern um 1-2 Tage verkürzen.
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