Was beim Online-Kauf von Feuerwerk zu beachten ist 

Feuerwerk wird gerne auch im Internet eingekauft. Das Angebot dazu ist vielfältig. Bei Online-Shops aus dem Ausland drohen Fallstricke. Zudem warnt die Bundesregierung generell vor ausländischen Böllern.

Ab Dienstag startet wieder bundesweit der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Egal ob online oder vom Händler vor Ort: vom 29. bis 31. Dezember ist der Verkauf offiziell an Feuerwerksliebhaber ab 18 Jahren erlaubt. Über diesen Zeitraum hinaus bedarf es Sondergenehmigungen. Geknallt werden darf allerdings erst an Silvester.

Für den Online-Handel gelten bestimmte Regeln. Rechtsexperte Carsten Föhlisch vom Online-Gütesiegel Trusted Shops: "Nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper dürfen auch nach Deutschland eingeführt werden – dies gilt auch für Einkäufe in einem Online-Shop." Daher sollten Kunden genau das Prüfsiegel auf den Böllern im Blick haben und nicht nur die Knallintensität.

Seit 2010 gilt mit der EU-Richtlinie "Pyrotechnik" nur eine Prüfnummer für Silvesterfeuerwerk: die Registriernummer. Die steht hinter dem Firmennamen. Darunter steht auf freiwilliger Basis eine Identifikationsnummer beispielsweise: BAM-F2-0187 und darunter die Kategorie des Feuerwerks, meist die Nummer zwei.

Ganz unten findet sich dann noch das bekannte CE-Zeichen mit einer vierstelligen Zahl für das Prüfinstitut. Die 0589 beispielsweise steht für das Bundesamt für Materialforschung und –prüfung (BAM) in Berlin. Liegt jetzt noch eine deutsche Gebrauchsanweisung dabei kann relativ sicher von einem deutschen Produkt ausgegangen werden.

2015 kamen insgesamt 381 Produkte neu auf den deutschen Markt und sind der BAM angezeigt worden. 53 davon hat das Institut selbst geprüft. Knallkörper für den deutschen Markt dürfen maximal sechs Gramm Schwarzpulver enthalten. Ausländische Knaller haben oft Beimischungen des bedeutend heftiger reagierenden Blitzknallsatzes. Deshalb sind sie verboten.

BAM-Prüfleiterin Heidrun Fink: „Bei einem geprüften Knallkörper, der versehentlich in der Hand angezündet wird, kommt es zu leichten Verbrennungen. Der viel brisantere Blitzknallkörper enthält aber nicht Schwarzpulver, sondern ist mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Deshalb kann man schwere Verletzungen erleiden und durchaus einige Finger verlieren.“

Wer Online kauft und meint, mit billigen Böllern aus dem Ausland ein Schnäppchen zu machen, sollte sich vorher die Kosten rund um die Sendung anschauen. Rechtsexperte Föhlisch: "Feuerwerkskörper müssen als Gefahrgut verschickt werden. Das führt in aller Regel zu wesentlich höheren Versandkosten als bei der Bestellung anderer Waren wie Textilien. Wenn ein Gefahrgut aus dem Ausland eingeführt wird, können hier schnell 20 bis 30 Euro Versandkosten anfallen."

Zudem werden die Pakete bei der Einfuhr nach Deutschland vom Zoll geprüft. Stellt dieser nun nicht zugelassene Feuerwerkskörper in dem Paket fest, wird die Ware beschlagnahmt. Föhllisch: "Die Einfuhr von nichtzugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Wer solche Waren einführt, macht sich auch strafbar. Fängt der Zoll eine solche Sendung ab, wird auch stets ein Strafverfahren eingeleitet."

Bei Unklarheiten können die aufgedruckten Nummern auf den Feuerwerkskörpern auf den Internetseiten der BAM überprüft werden.

Foto: © BAM