Neue Versand- Vorschriften für Lithiumbatterien 

Sie stecken in Uhren, Taschenrechnern oder LED-Kerzen: Lithium-Metall-Batterien. Ab 1. April 2016 ändern sich dafür die geltenden Vorschriften im internationalen Lufttransport. Darauf weist der amerikanische Paketdienstleister UPS hin.

Die neuen Vorschriften für Lithiumbatterien sind von der International Civil Aviation Organization (ICAO). Danach darf die Ladekapazität (state of charge – SOC) von Lithium-Ionen Zellen und Batterien (gilt ebenso für Zellen und Batterien der Section II) nicht mehr als 30 Prozent betragen. Diese Vorschrift gilt nicht für Batterien, die Zubehör beiliegen oder in jenem verbaut sind.

Zudem darf der Versender nicht mehr als ein Section II Paket (nur Batterien) pro Sendung verschicken. Umverpackungen dürfen nicht mehr als ein Section II Paket – acht Zellen oder zwei Batterien (nur Batterien) beinhalten. Außerdem muss der Versender von Sendungen, die Lithiumbatterien (nur Batterien) enthalten, diese künftig getrennt von anderen Versandgütern versenden.

Weiterführende Informationen zum Versenden von Batterien oder von Geräten mit Batterien finden sich auf der Internetseite von UPS.

Foto: © UPS