Tierversand - Unterschiedliche Regeln für Tierarten 

Ob ein Tier transportiert werden darf, hängt von der Genehmigung der Kuriere und der Tierart selbst ab. Hunde und Katzen werden von den meisten Kleintiertransporten gar nicht gefahren. Wenn doch, dann sind diese Transporte teuerer und laufen anders ab als andere Kleintiertransporte, da Hunde und Katzen einen betreuten Transport brauchen. Auch bei größeren Schlangen und Giftschlangen winken die meisten Kurierdienste ab. Ein einzelner Fahrer wird mit einer großen Schlange alleine nicht fertig, bei Giftschlangen müssen weitere Auflagen befolgt werden. So muss zum Beispiel das Gegengift im Wagen vorrätig sein. Da ein Transport immer Stress für die Tiere bedeutet, dürfen keine verletzten oder kranken Tiere transportiert werden. Für sie könnte eine solche Reise zur Qual werden.

Andere Regeln bei Wirbellosen

All diese Regelungen gelten allerdings nicht bei wirbellosen Tieren, deren Transport ist um einiges leichter. So kann man auch über DHL und TNT wirbellose Tiere verschicken, zum Beispiel Insekten oder Spinnen. Allerdings dürfen es keine giftigen Vertreter dieser Gruppe sein. Die Verantwortung für den artgerechten Versand liegt auch hier beim Versender. Um die Tiere besser zu schützen, sollte man nicht vergessen "Vorsicht, zerbrechlich!" auf die Verpackung zu schreiben. Es gibt bei DHL und TNT keine Sonderbehandlung für die versendeten Tiere, wer also verhindern will, dass die Tiere zu lange verschickt werden, greift am besten zur Expresslieferung.

Leben ist nicht mitversichert

Es gibt keine Garantien, dass dem Tier während eines Transports durch einen genehmigten Tierkurier nichts passiert. Meist ist das Leben der Tiere bei den Fahrten nicht mitversichert. Wer schlechte Erfahrungen mit einem Tierversandunternehmen macht, sollte das einem Veterinäramt melden. Die genauen Daten der Firma und des Transports dürfen dabei nicht fehlen!

Übrigens sind Tiertransporte über die Mitfahrzentrale nicht unbedingt eine Alternative. Da der Fahrer die Tiere für Geld mitnimmt, kann das vom Veterinäramt als gewerbliche Tätigkeit gesehen werden. Bei einem Tiertransport aus wirtschaftlichen Gründen über 65 km braucht man jedoch immer eine Sachkundebescheinigung. Falls die fehlt, können die Veterinärämter die Bußgeldstellen einschalten. Es hängt allerdings vom jeweiligen Veterinärsamt ab, ob die einmalige, gering bezahlte Mitnahme durch einen privaten Fahrer als gewerbliche Tätigkeit angesehen wird.