Sonderversand - Blindensendung 

Blindensendung

Blindensendungen durch die Deutsche Post sind entgeltfrei, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Es handelt sich entweder um Schriftstücke in Blindenschrift oder
  • um Tonaufzeichnungen, deren Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist oder
  • um Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift, wenn Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist.

Blindensendungen dürfen ein Gewicht von 7 kg nicht überschreiten. Zudem sind Maximalmaße vorgeben: Das versandte Paket darf nicht größer sein als 60 cm x 30 cm x 15 cm. Die Versandverpackung muss den Vermerk "Blindensendung" tragen und vom Absender offen eingeliefert werden.