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28.01.2010

Auch Bundesverwaltungsgericht kippt Postmindestlohn

Nachdem bereits zwei Instanzen die Postmindestlohnverordnung für rechtswidrig erklärt hatten, hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Rechtswidrigkeit der Verordnung festgestellt. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht gab der Klage in vollem Umfang statt.

Klage gegen Post-Mindestlohn voll stattgegeben

Die Richter stellten fest, dass die klagenden Postdienste und der Arbeitgeberverband durch die Verordnung in ihren Rechten verletzt seien. Das Bundesverwaltungsgericht hat damit auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg teilweise aufgehoben, das die Klagen der Postdienste als unzulässig abgewiesen hatte.

Keine Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme

In der Sache scheiterte die Verordnung daran, dass Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Parteien des in Rede stehenden Tarifvertrages nicht ordnungsgemäß am Verfahren zum Erlass der Mindestlohnverordnung beteiligt wurden. Den Betroffenen hätte die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme eingeräumt werden müssen. Dies sei nicht in dem vom Gesetz vorgeschriebenen Maße geschehen, die Verordnung daher nicht wirksam zustande gekommen.

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