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ab Werk


Mit Waren "Ab Werk" (ex work; EXW) ist der Verkäufer verpflichtet, die von ihm angebotene Ware dem Käufer auf seinem Gelände (z.B. Lager, Werk) zur Verfügung zu stellen. Mit der Übernahme der Ware übernimmt der Käufer bzw. Empfänger die Verantwortung für die Kosten und den weiteren Transport.
ab Werk
Abart
Anschriftfeld
Anschriftzone
Antwortsendung
Anzeigepflicht
Ausfuhranmeldung
Ausgabetag
Auslandspost
Automatenbriefmarke
Barfreimachung
Beförderungsmonopol
 
 
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