Lexikon

Briefgeheimnis

Das Briefgeheimnis ist in Deutschland grundgesetzlich geschützt
(Artikel 10, Absatz 1). Es umfasst sämtliche schriftlichen Mitteilungen zwischen EmpfängerIn und AdressatIn und verbietet den Lieferdiensten, Briefe zu öffnen, zu lesen oder jemandem zugänglich zu machen,
der/ die nicht AdressatIn der Sendung ist.

Ausnahmen bestehen für die Geheimdienste und den Bundesgrenzschutz sowie Zollbehörden. Auch kann das Briefgeheimnis aufgrund polizeilicher Ermittlungen eingeschränkt werden, etwa wenn der Postverkehr einer beschuldigten Person geprüft wird.