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Preisüberwacher


Der Preisüberwacher ist im Hinblick auf Paket- und Briefpreise das Schweizer Pendant zur deutschen Bundesnetzagentur. Der Preisüberwacher soll vor allem die Verbraucher in der Schweiz vor missbräuchlichen Preisen, die ihre Ursache in fehlendem Wettbewerb haben, schützen. Stellt er einen Missbrauch fest, kann er mit dem betreffenden Unternehmen eine eine Preissenkung, eine reduzierte Preiserhöhung oder die zeitliche Verschiebung einer Preiserhöhung vereinbaren. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Preisüberwacher die missbräuchliche Preisgestaltung per Verfügung aushebeln. In bestimmten Fällen (bspw. bei Preisen, die von Behörden festgesetzt werden) hat der Preisüberwacher nur ein Empfehlungsrecht.
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