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Ausfuhranmeldung


Jede Ausfuhr in ein Drittland (nicht innergemeinschaftliche EU-Versand) ab einem Warenwert von 1.000 Euro benötigt eine schriftliche Ausfuhranmeldung; unter diesem Wert genügt eine mündliche Anmeldung. Demnach beschreibt die Ausfuhranmeldung einen Vorgang bzw. ein Anmeldeformular zur Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Waren. Die Ausfuhranmeldung ist beim zuständigen Zollamt zu stellen.
ab Werk
Abart
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Antwortsendung
Anzeigepflicht
Ausfuhranmeldung
Ausgabetag
Auslandspost
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Barfreimachung
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