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Posttip Lexikon

Lizenzfreiheit


Lizenzfrei sind Postdienstleistungen, für die keine Lizenz bei der Bundesnetzagentur beantragt werden muss.
Dies sind u.a.:
  • Beförderung von Briefsendungen als Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe eines Lizenzinhabers,
  • Beförderung von Briefsendungen, die einer anderen Sendung beigefügt sind und ausschließlich deren Inhalt betreffen,
  • Beförderung von Briefsendungen in der Weise, daß die im Postgesetz vorgegebenen Merkmale eines Kurierdienstes erfüllt sind und
  • Beförderung von adressierten Paketen, Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, nichtadressierten Katalogen oder adressierten Katalogen mit einem Gewicht von 200 Gramm oder mehr. Diese Tätigkeit muß jedoch bei der Regulierungsbehörde angezeigt werden.
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Lizenzpflicht
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Kundenrechte"Welche Rechte hat der Kunde bei verschwundenen und lädierten Paketen?", wollten wir von einem Rechtsanwalt wissen.
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