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Beförderungsmonopol


Das Beförderungsmonopol für Briefe und Pakete besteht, wenn ein Anbieter allein berechtigt ist, Briefe und Pakete gegen Entgelt zu befördern. Dies galt bis zum 1.1.1998 für die Deutsche Bundespost (inzwischen Deutsche Post AG).

Mit dem Inkrafttreten des Postgesetzes am 1.1.1998 wurde und wird der Postmarkt zunehmend liberalisiert: Seit 1998 dürfen Pakete und Päckchen auch von anderen Anbietern befördert werden. Seit dem 1.1.2003 ist auch die Beförderung von Briefen allen Anbietern möglich, die die entsprechenden Lizenzen besitzen. Bis zum 31.12.2007 bestand noch das Briefmonopol der Deutschen Post auf Sendungen bis 50 Gramm. Dieses wurde zum 01.01.2008 abgeschafft.

ab Werk
Abart
Anschriftfeld
Anschriftzone
Antwortsendung
Anzeigepflicht
Ausfuhranmeldung
Ausgabetag
Auslandspost
Automatenbriefmarke
Barfreimachung
Beförderungsmonopol
 
 
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