Bundesnetzagentur mahnt Deutsche Post wegen Dumpings ab 

Der Deutschen Post ist eine Abmahnung der Bundesnetzagentur ins Haus geflattert. Diese wirft der Post vor, Preisdumping bei Werbebriefen zu betreiben. Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Post nun aufgefordert, ihre Preispolitik zu ändern. Laut BNetzA unterschreite die Post bei ihren Werbebriefen die Preise zum Teil um mehr als die Hälfte der Preise ihrer Konkurrenten.

Deutsche Post muss bis Ende Juni Preispolitik ändern

Die Bundesnetzagentur hat die Post abgemahnt, diese muss nun bis Ende des Monats ihre Preise ändern. Die Post selbst will die Abmahnung der BNetzA prüfen, und in der Folge dieser Prüfung eine Entscheidung über rechtliche Schritte fällen.

"Impulspost" liegt deutlich unter dem Preis vergleichbarer Produkte

Die Deutsche Post hat mit ihrer "Impulspost" ein Produkt geschaffen, dass um mehr als 50 Prozent weniger kosten soll als vergleichbare Produkte der Postkonkurrenten. Die Preise der "Impulspost" liegen, je nach Gewicht, bei 14 Cent oder 24 Cent.

Bislang kam die "Impulspost" nur in Pilotprojekten zum Einsatz, die Deutsche Post will das Werbebrief-Produkt für Neukunden jedoch ab kommendem Jahr flächendeckend anbieten.

Post zu Preiserhöhungen verpflichtet

Durch die Abmahnung der Bundesnetzagentur, die als Regierungsbehörde für die Bereiche Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zuständig ist, muss die Post ab 1. Juli 2016 höhere Preise für die "Impulspost" verlangen. Ob, und wenn ja, welche juristischen Schritte das ehemalige Staatsunternehmen einleiten wird, dürfte sich bald zeigen. Ebenfalls, ob sich die Deutsche Post auf die verlangten Preiserhöhungen einlassen, und diese tatsächlich durchführen wird.