Briefdetektive - Beschwerdestelle Bundesnetzagentur 

Beschwerdestelle Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur als Lizenzgeberin ist auch eine mögliche Beschwerdestelle, falls ein Postunternehmen gegen seine Lizenzpflichten verstoßen hat. Bei ihr gehen jährlich zahlreiche Bürgereingaben, Beschwerden und Anfragen zum Postbereich ein. Unter ihren Verbrauchertelefonnummern (030 22480-500 oder 01805 101000) geben Mitarbeitende der Bundesnetzagentur Informationen und sachkundige Hilfe.

Im Jahr 2005 sind bei der Bundesnetzagentur 1.651 schriftliche Bürgereingaben, Beschwerden und Anfragen zum Postbereich eingegangen, wie aus dem Jahresbericht hervorgeht. Zusammengefasst haben Beschwerden aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit den größten Anteil an den Eingaben. Sie machten über ein Drittel (36 Prozent) aller Beschwerden aus. Probleme der "Erreichbarkeit" beschäftigten das zweite Drittel der Eingaben (30 Prozent), über Portopreise beklagten sich immerhin 9 Prozent.

Der allergrößte Anteil der Beschwerden betrifft nach wie vor die Deutsche Post AG. Das liegt allerdings daran, dass sie erstens nach wie vor mit Abstand die meisten Sendungen transportiert und andererseits daran, dass sie aufgrund ihrer Universaldienstverpflichtung eine bestimmte Mindestmenge von Briefkästen und Filialen vorhalten muss. Entsprechend wird sie verantwortlich gemacht, wenn die nächste Poststelle oder der nächste Briefkasten geschlossen werden sollen, also die Erreichbarkeit von Postdiensten nicht mehr gewährleistet ist.

Wer mit einem Postunternehmen wegen Verlust, Entwendung oder Beschädigung einer Postsendung im Streit liegt, kann sich an die Schlichtungsstelle Postwesen der Bundesnetzagentur wenden. So kann ein kosten- und zeitaufwändiger Gerichtsprozess unter Umständen umgangen werden. Von dieser Möglichkeit wird nach Angaben der Bundesnetzagentur allerdings bisher nur wenig Gebrauch gemacht.

Die Schlichtung ist ein außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung. Die Streitparteien, in diesem Falle Postkunde und Postdienstleister legen der Schlichtungstelle den Sachverhalt dar. Diese bewertet die von beiden Seiten vorgebrachten Belege und Argumente und entwickelt daraus einen Kompromissvorschlag. Das Schlichtungsverfahren einzugehen wie auch den Vorschlag zu akzeptieren ist für beide Streitparteien freiwillig.

(Stand: Oktober 2006)