Bitte freimachen, falls Marke zur Hand - Porto bei Umschlag mit Rückantwort 

Es gibt Probleme im Alltag, da weiß man nur ungefähr, wie man sich richtig verhalten soll. Was macht man beispielsweise als Verbraucher, wenn auf einem Rücksendeumschlag an ein Unternehmen oder eine Behörde im Briefmarkenfeld steht: "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand?" Bleibt es in diesem Fall die freie Entscheidung des Kunden, nur dann eine Briefmarke draufzukleben, wenn man tatsächlich eine zu Hause hat? Handelt es sich eher um eine Bitte oder um eine Voraussetzung für die Beförderung des Briefes? Wer übernimmt das Porto, wenn man den Brief ohne Briefmarke losschickt?

Prinzipiell erreichen Verbraucher solche Briefe mit einer Rücksendeantwort, wenn es sich um Werbebriefe oder Schreiben von Behörden handelt. Beiden Stellen ist es wichtig, dass der angeschriebene Empfänger auch antwortet. Dafür bietet die Deutsche Post einen Service, der es dem Unternehmen/der Behörde erlaubt, die Portokosten selbst zu steuern. Gültig ist das Angebot für Postkarten, Standard-, Kompakt-, Groß– und Maxibriefe.

Porto plus Werbeantwortentgelt ? 

Versender können ihren Werbebriefen Umschläge für Rückantworten beilegen, die auch ohne Frankierung durch den Absender von der Post befördert werden. Das Entgelt für die Beförderung trägt dann der auf der Rückantwort aufgedruckte Empfänger. Zusätzlich zu dem fehlenden Porto fiel früher noch sechs Cent pro Sendung, das sogenannte Werbeantwortentgelt, an.

 
Beispiel:
Postkarte mit einem Basisentgelt von 0,45 Euro + 0,06 Euro = 0,51 Euro
Standardbrief mit einem Entgelt von 0,55 Euro + 0,06 Euro = 0,61 Euro
 


Dieses Werbeantwortentgelt fällt inzwischen weg. Die Deutsche Post verlangt nun das Briefporto. Seit 2014 beträgt dieses 60 Cent für einen Brief und 45 Cent für eine Postkarte.

Umschlag muss bestimmte Vorgaben erfüllen

Die Vorgaben für solche Rückantworten sind allerdings sehr streng. Nach den Angaben der Deutschen Post muss auf dem Umschlag für die Rückantwort zwingend der Aufdruck "Antwort", "Werbeantwort" oder "Antwortkarte" über dem Adressfeld aufgedruckt sein. Fensterbriefhüllen oder mehrfach verwendbare Umschläge/Umhüllungen dürfen nicht verwendet werden. Auch darf der Rücksendeumschlag nicht mit einem PC-Drucker bedruckt werden, sondern muss durch einen so genannten Zwischenträger (Druckerei) erfolgen. Der Text auf dem Rückumschlag muss zwingend maschinenlesbar sein.

Der Freimachungsvermerk muss sich oben rechts in einem hochgestellten Rechteck, das nicht kleiner ist als 15 x 17 Millimeter und nicht größer als 25 x 30 Millimeter, befinden. Der Rahmen darf nur eine Linienstärke von 0,4 - 1,5 Millimeter aufweisen und muss komplett geschlossen sein. Der Text (in der Freimachungszone) muss immer schwarz oder dunkelfarbig, 2- bis 4-zeilig, zentriert und horizontal sein. Als Formulierungen für den Freimachungsvermerk werden "Bitte ausreichend freimachen" oder "Freimachen, falls Marke zur Hand" verwendet.