Arbeitsbedingungen bei Postdienstleistern - Nur zwei Beispiele 

Nur zwei Beispiele

Torsten Atrott und Silke Kynast sind nur zwei Beispiele aus dem Heer der Briefzusteller, die sich tagtäglich auf's Fahrrad schwingen. Sie zeigen auch, dass die Diskussion um Arbeitsbedingungen in dieser Branche ihre Berechtigung hat. Deutlich wurde jedenfalls: Briefe zustellen ist schwere und verantwortungsvolle Arbeit, die mehr Anerkennung verdient, als ihr häufig gezollt wird. Auch zugunsten der Zusteller tut eine Versachlichung der Diskussion gut.

Wenn "es geht immer noch billiger" der Leitsatz der Postdienstleister und ihrer Kunden bleibt, liegt der Versuch, Geld bei den Beschäftigten zu sparen, allzu nahe. Die "Nachfrageseite", also all die Behörden und Unternehmen, die statt bei den Arbeitsbedingungen nur beim Preis hinschauen, ist ebenso gefordert. Die Erkenntnis, dass ein gewisses Qualitätsniveau nur mit zufriedenen und motivierten Mitarbeitenden zu haben ist, muss sich auf beiden Seiten noch durchsetzen.

Weniger Schuldzuweisungen, mehr Transparenz

Die Beispiele von Torsten Atrott und Silke Kynast zeigen, dass auch bei der Deutschen Post nicht alles Gold ist, was gelb ist und es auch bei alternativen Zustellfirmen Angestellte gibt, die froh sind, dort Arbeit gefunden zu haben. Auch die Deutsche Post AG versucht über Subunternehmer und Teilzeitbeschäftigung ihren Niedriglohnsektor auszuweiten. Anders herum ist der Wettbewerbsvorteil der Deutschen Post, den diese aus der Mehrwertsteuerbefreiung und dem Briefmonopol (noch) ziehen kann, für die alternativen Briefdienstleister eine schwere Hypothek. Jedoch darf dies keine Entschuldigung dafür sein, diese Belastung auf die Schultern der Beschäftigten abzuwälzen. Weniger als gegenseitige Schuldzuweisungen unter den großen und kleineren Firmen ist Transparenz gefordert, sowohl was die Arbeitsbedingungen als auch den Postmarkt insgesamt angeht.

Tarifverhandlungen maßgebend für weitere Debatte

Die Verantwortung von großen Auftraggebern, ihre Briefe nicht zu sittenwidrigen Bedingungen austragen zu lassen, ist ein erster Schritt, die Bildung von Betriebsräten ein weiterer. Das Beispiel der PIN Group AG, die sich entschlossen hat, mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einen Tarifvertrag für die Angestellten auszuhandeln, zeigt da in die richtige Richtung.

Ihr Ergebnis wird auch darüber entscheiden, wie die Debatte um die Arbeitsbedingungen bei Postdienstleistern künftig geführt wird. Wenn es nach den Gewerkschaftern geht, soll es zumindest bei der Vergütung über den aktuell diskutierten Mindestlohn hinaus gehen. Fernziel könnte gar ein Flächentarifvertrag sein, der für alle Briefdienstbeschäftigten gleichermaßen gilt. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg, auf dem auch die gesetzliche Ungleichbehandlung der Wettbewerber überwunden werden muss.

10.05.07/ nw, eb