22.09.2010

Online-Shops sehen Widerrufsrecht missbraucht

Die Online-Shops schlagen Alarm: Jede siebte Ware wird zurückgeschickt. Jeder fünfte zurückgesandte Artikel ist dabei so verschmutzt oder beschädigt, dass der Händler ihn nicht wieder verkaufen kann. Der Händlerbund klagt über zunehmenden Missbrauch des Widerrufsrechts.

Der Händlerbund, der Interessenverband der Online-Händler, beruft sich auf eine Studie des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), der im Juli und August 385 Betreiber von Internet-Geschäften dazu befragt hat. Das Widerrufsrecht im Fernabsatzgesetz, ursprünglich zum Verbraucherschutz eingeführt, werde oft missbraucht, klagt der Verband.

70 Prozent der Taufkleidchen werden zurückgeschickt

Als Beispiel führt er Bekleidung für festliche Anlässe an. So kehrten 70 Prozent der gekauften Taufkleidchen per Widerruf wieder zum Händler zurück. Aber auch Elektrogeräte würden gekauft, einmal benutzt und dann wieder zurückgeschickt.

Fast jeder dritte Händler stelle einen Wertverlust von mehr als 30 Prozent fest, teilt der Händlerbund mit. Viele zurückgesandte Artikel seien zudem praktisch unverkäuflich. Darunter fielen beispielsweise angebrochene Kosmetika oder getragene Unterwäsche.

Händlerbund fordert klarere Richtlinien für Widerrufsrecht

Der Vorsitzende des Händlerbundes, Andreas Arlt, forderte gegenüber Posttip.de klarere Richtlinien für das Ausüben des Widerrufsrechts. So könnte beispielsweise geregelt werden, dass mit dem Abschneiden von Etiketten von Kleidungsstücken das Widerrufsrecht erlischt. Damit wären Onlinehändler mit dem Einzelhändler vor Ort gleichgestellt. Außerdem müsse die Liste der Artikel erweitert werden, die vom Widerruf ausgenommen sind: mindestens um Kosmetika und Unterwäsche.

Foto: © Marc Dietrich/FOTOLIA

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