16.07.2010

DHL: Reklamationen auch per Mail oder Fax

Deutsche Post DHL muss Meldungen über beschädigte Pakete auch per Mail oder Fax entgegen nehmen. Der Paketdienst darf nicht auf der Schriftform bestehen. Außerdem muss DHL die Frist für Reklamationen genauer festlegen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden (Az. U 160/09).

Das OLG gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) statt. Nach den Bedingungen von DHL können Absender oder Empfänger Verluste oder Schäden an Sendungen innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich reklamieren.

Die Richter sahen die Kundenrechte gegenüber dem Paketdienst eingeschränkt. Sie wandten ein, dass gesetzlich nur eine Reklamation "in Textform" vorgeschrieben sei: Der Kunde darf den Schaden also auch per E-Mail oder Fax melden. Zudem sei nicht klar, ob laut DHL-Bestimmungen  die Schadensanzeige innerhalb von sieben Tagen abgeschickt oder beim Paketdienst eingegangen sein muss.

Foto: © DEUTSCHE POST DHL

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