Die zwölfmonatige Nachsendefrist für Betriebskostenabrechnungen ist hinfällig, wenn der Mieter die verspätete Zustellung verschuldet hat. Ein
Nachsendeauftrag reicht in Zukunft nicht mehr aus, um die fristgerechte Zustellung zu garantieren. Das hat laut einem Bericht des Berliner "MieterMagazins" das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden (Az.: 110 C 171/09).
Ein umgezogener Mieter hatte die Zahlung einer Betriebskostenabrechnung seines ehemaligen Vermieters verweigert, weil die Rechnung erst nach der zwölfmonatigen Nachsendefrist bei ihm eingegangen war. Er hatte dem ehemaligen Vermieter seine neue Adresse nicht mitgeteilt. Er berief sich jedoch darauf, dass er einen Nachsendeauftrag bei der
Deutschen Post gestellt habe.
Der Vermieter hatte die Betriebskostenabrechnung jedoch mit der
Pin AG, einem Konkurrenzunternehmen, verschickt. Die Richter entschieden, dass der Mieter mit dem Wegfall des
Briefmonopols nicht mehr mit der alleinigen Zustellung von Schriststücken durch die Deutsche Post ausgehen durfte. Auf Posttip.de Können Nutzer online
Nachsendeaufträge bei verschiedenen Postdienstleistern zum stellen.
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