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01.02.2010

Mindestlohn: Muss der Bund für Firmenpleiten zahlen?

Für Firmenpleiten, die auf den Postmindestlohn zurückzuführen sind, könnte der Bund schadensersatzpflichtig sein. Das sagte der Jurist und Verwaltungsrechtsexperte Wolfgang Stammler dem Magazin "Focus Money". In der vergangenen Woche hatte das Bundesverwaltungsgericht den Postmindestlohn für nichtig erklärt, weil die Bundesregierung vor dessen Festlegung nicht alle Postdienstleister angehört hatte. Die Mitbewerber der Deutschen Post machen den Postmindestlohn für viele Firmenpleiten in der Branche verantwortlich.

Stammler vertritt gegenüber "Focus Money" die Ansicht, dass der Bund zwar für fehlerhafte Gesetze nur in Ausnahmefällen zur Verantwortung gezogen werden könne, im Falle von Verordnungen sei dies jedoch durchaus möglich. Stammler wörtlich: "Verordnungen, die ein Gesetz umsetzen sollen, sind häufig nicht so stark an die Allgemeinheit gerichtet. Sie zielen in der Regel eher auf Einzelpersonen oder abgegrenzte Personengruppen." Beim Postmindestlohn habe man es offenbar mit einer Verordnung zu tun.

Denkbar sei auch, dass Postdienstleister den zuviel gezahlten Lohn vom Bund zurückfordern. Schließlich hätten sie ihn nur wegen einer Vorschrift gezahlt, die nicht rechtskräftig zustande gekommen sei, sagt Stammler.

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