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Service : Lexikon

Posttip Lexikon

ab Werk


Mit Waren "Ab Werk" (ex work; EXW) ist der Verkäufer verpflichtet, die von ihm angebotene Ware dem Käufer auf seinem Gelände (z.B. Lager, Werk) zur Verfügung zu stellen. Mit der Übernahme der Ware übernimmt der Käufer bzw. Empfänger die Verantwortung für die Kosten und den weiteren Transport.
ab Werk
Abart
Anschriftfeld
Anschriftzone
Antwortsendung
Anzeigepflicht
Ausfuhranmeldung
Ausgabetag
Auslandspost
Automatenbriefmarke
Barfreimachung

Mit der Postvollmacht von posttip.de könne Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der Entgegennahme Ihrer Briefe und Pakete betrauen.

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"Welche Rechte hat der Kunde bei verschwundenen und lädierten Paketen?", wollten wir von einem Rechtsanwalt wissen.
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